
Gesetzentwurf zur Versicherungsvertriebsrichtlinie
23.Januar2017| DVA
Neben vielen Regelungen zum Verbraucherschutz definiert die IDD, dass Versicherungsvermittler sich mindestens 15 Stunden jährlich weiterbilden. Zudem müssen Vermittler in Zukunft erweiterte Informations- und Wohlverhaltensanforderungen erfüllen.