
Haftungsbeschränkende Regelungen für GmbHs werden durchbrochen - Auswirkungen für Versicherungsberater:innen
Haftungsbeschränkende Regelungen für GmbHs sind ein zentrales Element des deutschen Gesellschaftsrechts und dienen dazu, die persönliche Haftung der Gesellschafter:innen zu begrenzen. Durch die geplante Änderung könnte diese Haftungsbeschränkung jedoch aufgeweicht werden, was für Versicherungsberater:innen neue Herausforderungen mit sich bringen könnte.
Um auf diese Veränderungen vorbereitet zu sein, ist es wichtig, sich kontinuierlich weiterzubilden und über aktuelle Entwicklungen informiert zu bleiben. Ein Seminar wie der "Geprüfte Firmenkundenberater (DVA)" an der Versicherungsakademie bietet die Möglichkeit, sich umfassendes Wissen anzueignen und sich mit Expert:innen auszutauschen.
Der geprüfte Firmenkundenberater (DVA) ist ein wichtiger Qualifikationsnachweis für Versicherungsberater:innen, die im Bereich der Firmenkundenberatung tätig sind. Durch das Seminar werden relevante Themen wie Risikoanalyse, Versicherungsbedarf von Firmenkunden und Vertragsmanagement behandelt, um die Teilnehmenden optimal auf ihre berufliche Praxis vorzubereiten.
In Zeiten sich wandelnder rechtlicher Rahmenbedingungen ist es für Versicherungsberater:innen entscheidend, ihr Wissen stets auf dem neuesten Stand zu halten und sich gezielt weiterzubilden. Der geprüfte Firmenkundenberater (DVA) bietet hierfür eine ideale Plattform, um sich mit aktuellen Entwicklungen vertraut zu machen und sich beruflich weiterzuentwickeln.
Weitere Informationen zum Seminar finden Sie unter https://www.versicherungsakademie.de/seminar/gepruefter-firmenkundenberater-dva-v7007
Quellen:
